Allgemeine Geschäftsbedingungen der Steinberg Media Technologies GmbH
§ 1 - Geltungsbereich
- Die Steinberg Media Technologies GmbH („Steinberg“) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
- Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen AGB ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir unse-re Lieferungen und Leistungen in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden vorbehalt-los erbringen.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Verkehr mit Unternehmen auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
- Steinberg ist jederzeit dazu berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankün-digungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedin-gungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätes-tens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen nach der Mitteilung in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Steinberg wird den Kun-den in der Änderungsmitteilung darauf hinweisen.
§ 2 - Vertragsabschluss/-inhalt/-beendigung
- Alle Angebote und Preise sind freibleibend.
- Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit schriftlicher Bestätigung des Auftrages durch Steinberg oder mit der ersten Erfüllungshandlung von Steinberg zustande.
- Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung von Steinberg als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine Beschaffenheitsangabe zu der Kaufsache dar.
- Sofern Steinberg dem Kunden individuelle Leistungsangebote macht, erfolgen diese ausschließlich für ein EDV-System, wie es der Kunde spezifiziert hat. Aus diesem Grund trägt der Kunde das Risiko dafür, dass die auf dieser Grundlage angebotenen Produkte sei-nen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Sofern der Kunde hiervon abweichend ver-bindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens Steinberg wirksam.
- Soweit ein Rücktritt gesetzlich oder nach dem mit Steinberg abgeschlossenen Ver-trag zulässig ist, bedarf er der Schriftform.
§ 3 - Lieferungs- und Leistungspflichten
- Steinberg erbringt die nach dem Vertrag geschuldeten Lieferungen ihrer Produkte innerhalb der vertraglich vereinbarten Lieferfristen. Ohne eine gegenteilige ausdrückliche Vereinbarung sind alle Lieferfristen ca.-Fristen. Sie stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung und verlängern sich unabhängig hiervon um den Zeitraum, in dem Steinberg durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. Arbeitskämpfe, höhere Gewalt oder vergleichbare Umstände) darin gehindert ist, die Lieferung der Produkte ter-mingerecht auszuführen. Entsprechendes gilt für den Zeitraum, in dem Steinberg auf die Er-füllung von Mitwirkungspflichten des Kunden wartet, die für die Lieferung ihrer Produkte er-forderlich sind. Steinberg wird den Kunden über absehbare Verzögerungen stets informieren und darum bemüht sein, die Lieferung der Produkte termingerecht zu erbringen. Im Falle ei-ner Falsch- oder Teillieferung ist Steinberg zunächst zur ordnungsgemäßen Lieferung der geschuldeten Ware verpflichtet.
- Steinberg trägt keine Verantwortung für das vollständige oder auch teilweise Aus-bleiben der Leistungsfähigkeit ihrer Produkte (Störungen), die dadurch verursacht wird, dass der Kunde oder dritte Personen, deren Handeln dem Kunden zurechenbar ist, die Produkte anders als in der Bedienungsbeschreibung vorgesehen, nutzen oder behandeln. Gleiches gilt, wenn der Kunde im Zusammenhang mit den Produkten von Steinberg eigene Hard- oder Software oder sonstiges Material einsetzt, welche von Steinberg nicht ausdrücklich als geeignet bezeichnet sind und die Störung dadurch hervorgerufen wird. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde nicht in dem gebotenen Umfang an der Analyse und/oder Beseitigung der Störung durch Steinberg mitwirkt.
- Steinberg ist bei der Lieferung von Produkten, die vereinbarungsgemäß die Nutzung des Internets durch den Kunden voraussetzen, für die Ordnungsmäßigkeit des Datenver-kehrs im Steinberg -Netz und solchen Anschlussnetzen verantwortlich, für die sie ausdrück-lich die Verantwortung übernommen hat. Der Kunde akzeptiert, dass Steinberg für Störun-gen der Lieferungen, die ihre Ursache in einer Beeinträchtigung des Datenverkehrs im In-ternet außerhalb des soeben definierten Einflussbereichs von Steinberg haben, nicht einzu-stehen hat.
- Die Leistung von Steinberg umfasst keine Installation, wenn diese nicht durch aus-drückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien vereinbart ist.Falls eine Installa-tion auf Basis einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung geschuldet ist, umfasst dies das Aufspielen des Leistungsgegenstandes in die vorgegebene Umgebung des Kunden. Sie beinhaltet keine weiteren Leistungen, insbesondere nicht die Anpassung bereits beim Kun-den bestehender Programme an die gelieferte Software und eine Benutzungseinführung. Dies gilt auch dann, wenn die bereits beim Kunden vorhandenen Programme von Steinberg bezogen worden sind.
- Ist der Kunde Unternehmer und ist der Versand von Produkten durch Steinberg ver-einbart worden, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Ver-schlechterung mit Übergabe der Produkte an ein Beförderungsunternehmen auf den Kun-den über. Bei einer Lieferung durch Steinberg selbst geht die Gefahr mit der Ablieferung auf den Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen sowie dann, wenn eine frachtfreie Liefe-rung vereinbart worden ist.
- Ist die Abrufbarkeit von Produkten, insbesondere von Software von Steinberg, über das Internet vereinbart worden, so gewährleistet Steinberg eine Verfügbarkeit ihrer Inter-netwebserver von 98 % im Jahresmittel. Zusätzlich ausgenommen von der Verfügbarkeit sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von Problemen, die nicht im Einflussbereich von Steinberg liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter oder vergleichbare Umstände), über das Internet nicht zu erreichen ist.
- Steinberg kann den Zugriff fremder Rechner oder Services auf ihre Infrastruktur vo-rübergehend blockieren, wenn eine solche Sperrung erforderlich ist, um die Infrastruktur des von Steinberg betriebenen Netzes oder ihre Kunden vor akuten Gefahren zu schützen und die betreffende Gefahrenlage von Steinberg nicht zu vertreten ist.
§ 4 - Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflichten (insbesondere Angaben über sein zur Zeit genutztes EDV-System sowie über die von ihm konkret beabsichtigten Hardwareerweiterungen) innerhalb der im Einzelfall vertraglich vereinbarten Fristen zu erfüllen.
- Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist durch Steinberg nicht nach, so ist Steinberg nach ihrer Wahl dazu berechtigt, die Ausführung der Bestellung ganz oder teilweise vorübergehend einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten und als Schadensersatz den ihr bisher entstandenen Aufwand zuzüglich eines entgangenen Gewinns zu verlangen.
§ 5 - Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Höhe und die Fälligkeit der Kaufpreise ergeben sich aus dem Vertrag mit dem Kunden.
Im Verhältnis zu Verbrauchern handelt es sich bei den genannten Preisen um Gesamtpreise.
Im Verhältnis zu Unternehmen enthalten die Preise keine Umsatzsteuer und sind Nettopreise. Die Preise von Steinberg gelten ab ihrem Geschäftssitz in Hamburg. Sie schließen - falls eine Versendung notwendig oder vereinbart werden sollte - Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. - Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung per Überweisung auf eines der Konten der Steinberg fällig. Ein Skonto wird nur aufgrund einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung gewährt. Werden nach dem Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, die bei objektiver Beurteilung zu einer Minderung der Kreditwürdigkeit des Kunden führen, so werden sämtliche noch offenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig. In diesem Fall ist die Steinberg dazu berechtigt, Lieferungen nur gegen eine Vorauszahlung oder gegen Stellung von Sicherheiten durchzuführen.
- Nachträgliche Änderungen des Bestellumfanges auf Veranlassung des Kunden einschließlich der dadurch verursachten Mehraufwendungen werden dem Kunden gesondert nach der entsprechenden Preisliste von Steinberg berechnet.
§ 6 - Rechte Dritter, Urheberrechte und Lizenzen
- Im Verhältnis zu Kunden, die Unternehmer sind, gilt für Rechtsmängel folgendes: Macht ein Dritter die Verletzung von Rechten gegenüber Kunden geltend, aufgrund derer der Kunde gehindert wäre, die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnisse wahrzu-nehmen, wird der Kunde Steinberg unverzüglich schriftlich informieren. Der Kunde wird Steinberg die Verteidigung gegen diese Ansprüche außergerichtlich wie gerichtlich alleine und auf Kosten von Steinberg überlassen und dafür auch jede zumutbare Unterstützung leisten. Dies gilt insbesondere für Informationen darüber, wie der Kunde das Produkt einge-setzt hat. Diese sind möglichst schriftlich zu überlassen.
Soweit Rechte Dritter verletzt sind, kann Steinberg nach ihrer Wahl Nachbesserung dadurch vornehmen, dass sie
a) von dem über das Recht Verfügungsberechtigten zugunsten vom Kunden ein für die Zwecke dieses Vertrages ausreichendes Nutzungsrecht erwirkt, oder
b) das entsprechende Produkt ohne oder nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion ändert, oder
c) das entsprechende Produkt ohne oder nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion gegen ein Produkt austauscht, dessen vertragsgemäße Nutzung keine Rechte Dritter verletzt, oder
d) einen neuen Produktstand liefert, bei dessen vertragsgemäßer Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden.
Ist die Beseitigung des Rechtsmangels durch Steinberg nicht innerhalb zwei Versuche der Nachbesserung möglich, ist der Kunde berechtigt, Steinberg eine letzte Nachfrist zu setzen und dabei ausdrücklich darauf schriftlich hinzuweisen, dass er bei erneutem Fehlschlag den Preis angemessen mindert oder zurücktritt. Ein Rücktritt kommt nur bei einem erheblichen Rechtsmangel in Betracht. - Der Kunde erhält das einfache, zeitlich unbeschränkte, nicht übertragbare Nut-zungsrecht an dem vertragsgegenständlichen Produkt zur vertragsgemäßen Nutzung. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst im Zeitpunkt vollständiger Bezahlung.
Das Urheberrecht sowie der Quellcode erstellter Programme verbleiben bei Stein-berg. Dem Kunden ist es grundsätzlich untersagt, ohne eine vorherige Zustimmung von Steinberg Software oder das dazugehörige Material abzuändern, zu übersetzen, zurückzu-entwickeln, zu dekompilieren, zu deassemblieren oder von der Software abgeleitete Werke zu erstellen, soweit dies nicht durch das Gesetz zugelassen ist. Der Kunde darf Kennzeich-nungen, Copyright-Vermerke und Eigentumsangaben an den Produkten von Steinberg nicht verändern. - Soweit das dem Kunden an den Produkten von Steinberg eingeräumte Nutzungs-recht aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts vom Vertrag endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuelle Kopien, schriftliche Dokumentatio-nen und Werbehilfen an Steinberg zurückzugeben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit und solange er nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften Speicherung verpflichtet ist, von seinem Computersystem. Der Kunde gibt darüber hinaus sämtliche anderen Gegenstände und Unterlagen unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wo-chen nach Vertragsbeendigung zurück. Ist der Kunde Unternehmer erfolgt die Rückgabe an Steinberg auf seine Kosten und Gefahr.
- Der Kunde verpflichtet sich, durch geeignete Vorsorgemaßnahmen (z.B. durch die Geheimhaltung von Passwörtern) sicherzustellen, dass die Nutzung der von der Steinberg überlassenen Produkte im vorstehenden Sinne durch unberechtigte Dritte unterbleibt. So-fern der Kunde gegen diese Pflicht verstößt, ist die Steinberg dazu berechtigt, das Vertrags-verhältnis fristlos zu kündigen.
§ 7 - Eigentumsvorbehalte
- Steinberg behält sich das Eigentum an ihren Produkten bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem abgeschlossenen Vertrag vor.
- Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist dem Kunden gestattet, die von Steinberg ge-lieferte Vorbehaltsware unter Eigentumsvorbehalt und unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns seinerseits an Dritte (Endkunden) im ordentlichen Geschäftsver-kehr weiterzuveräußern; der Kunde tritt jedoch alle ihm aus der Weiterveräußerung oder ei-nem sonstigen Rechtsgrunde hinsichtlich der Vorbehaltsware jetzt oder später zustehenden Forderungen mit ihrer Entstehung in Höhe des Rechnungswertes aus dem abgeschlosse-nen Vertrag zwischen den Kunden und Steinberg im voraus an Steinberg ab. Der Kunde bleibt solange zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt, wie er seinen Verpflichtungen gegenüber Steinberg ordnungsgemäß nachkommt. Kommt der Kunde mit Pflichten aus die-sem Vertrag in Verzug, ist Steinberg zum Widerruf der Weiterveräußerungsbefugnis und Einziehung der Forderungen berechtigt. Der Kunde ist dann auf Verlangen von Steinberg dazu verpflichtet, seinen Endkunden die Vorausabtretung bekannt zu geben und Steinberg die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen die Endkunden erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Wird das Vorbehaltseigentum von Steinberg von dritter Seite durch Pfändung oder auf andere Weise beeinträchtigt, so ist der Kunde ver-pflichtet, Steinberg hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und dem Dritten die Siche-rungsrechte von Steinberg bekannt zu geben.
- Sofern der Kunde die gelieferte Vorbehaltsware zur Weiterveräußerung im Ge-schäftsverkehr be- oder verarbeitet, erfolgt diese Be- oder Verarbeitung für Steinberg, ohne dass hieraus Verpflichtungen für Steinberg erwachsen. Im Falle der Verarbeitung, Verbin-dung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, Steinberg nicht gehörenden Wa-ren, steht Steinberg das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswer-tes der Vorbehaltsware zum Wert der verarbeiteten Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu. Sofern der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache erwirbt, überträgt er Steinberg bereits jetzt das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung und verwahrt die neue Sache mit kaufmännischer Sorgfalt für Steinberg.
- Sofern der Kunde die Vorbehaltsware nach ihrer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung oder die durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung neu entstandene Sache weiterveräußert, gilt Absatz (2) mit der Maßgabe, dass der Kunde Steinberg die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Endkunden zustehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware abtritt. Dies gilt auch dann, wenn die Vorbehaltsware durch Verbindung oder Verarbeitung mit an-deren, Steinberg nicht gehörenden Sachen, wesentlicher Bestandteil einer beweglichen Sa-che geworden ist.
§ 8 - Rechte bei Mängeln
Ist der Kunde Unternehmer, gelten die nachfolgenden Regelungen:
- Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und dabei entdeckte Mängel uns unverzüglich anzuzeigen. Versäumt er die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind Steinberg ebenfalls unverzüglich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im übrigen gelten die §§ 377 HGB für Unternehmer.
- Die Steinberg leistet für Mängel der Ware gegenüber Unternehmern nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Sofern das Produkt für die Nacherfüllung an Steinberg zurückzugeben ist, treffen den Kunden die hierfür anfallenden Transportkosten. Schlagen zwei Versuche der Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung auch in der Nachfrist fehl, so hat der Kunde das Recht, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder nach seiner Wahl Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Der Rücktritt ist bei einem unerheblichen Mangel ausgeschlossen.
- Die Ansprüche wegen eines Mangels verjähren innerhalb von einem Jahr, beginnend mit der Ablieferung des Produkts.
§ 9 - Haftung
In allen Fällen eines Anspruchs des Kunden auf Schadensersatz odr Ersatz fehlgeschlagener Aufwendungen richtet sich dieser nur nach folgenden Maßgaben:
- Steinberg haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie für Personenschä-den, Beschaffenheits- und Herstellergarantien und nach dem Produkthaftungsgesetz. Für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wird die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.
- Für Schäden, die durch ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen einfach fahrlässig verursacht wurden, haftet Steinberg nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In diesem Fall gilt auch die Haftungsbegrenzung nach Ziffer 9 Abs. 1 S.2 und 3. Bei Trial Version Software ist die Haftung für enfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
- Soweit die Haftung von Steinberg beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter bei deren direkter Inanspruchnahme durch den Partner.
§ 10 - Weiterveräußerung durch den Kunden
- Sofern der Kunde die von Steinberg geleisteten Produkte seinerseits an Dritte (Endkunden) weitervertreibt, ist er verpflichtet, beim Weitervertrieb jegliche Zusicherungen Äußerungen gegenüber dem Endkunden über Eigenschaften von Steinberg oder ihrer Produkte zu unterlassen, denen Steinberg nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Der Kunde hat alles zu unterlassen, was geeignet sein kann, den guten Namen und den Ruf der Produkte von Steinberg zu beeinträchtigen.
- Der zum Weitervertrieb der Produkte berechtigte Kunde hat nicht das Recht, Stein-berg rechtsgeschäftlich zu vertreten. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Anschein der Berech-tigung zu vermeiden, unmittelbare vertragliche Beziehungen zwischen den Endkunden und Steinberg herstellen zu dürfen, und hat die Vertragsbeziehungen mit dem Endkunden ohne eine Einbeziehung von Steinberg abzuwickeln. Steinberg ist dazu berechtigt, Anfragen der Endkunden und den direkten Kontakt mit Endkunden abzulehnen.
- Im Falle des Weitervertriebs der Produkte im Sinne der vorstehenden Absätze ist der Kunde dazu verpflichtet, seine Endkunden zur Einhaltung der AGB zum Schutz der Steinberg zustehenden Rechte und der Integrität ihrer Produkte sowie der entsprechenden einzelvertraglichen Bestimmungen zu verpflichten. Der Kunde stellt Steinberg von Ansprü-chen Dritter frei, die aus dem Verstoß seiner Endkunden gegen die betreffenden Bestim-mungen resultieren.
§ 11 - Abtretung/Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
- Der Kunde kann Ansprüche aus diesem Vertrag, die gegen Steinberg gerichtet sind, nur mit schriftlicher Zustimmung von Steinberg an Dritte abtreten.
- Die Steinberg hat das Recht, ihre Rechtsstellung aus den mit dem Kunden abge-schlossenen Verträgen auf verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG der Steinberg-Gruppe zu übertragen.
- Der Kunde darf gegen Ansprüche der Steinberg nur mit unbestrittenen oder rechts-kräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Sofern der Kunde mit der Zahlung aus einem mit der Steinberg abgeschlossenen Einzelvertrag in Verzug gerät, kann die Steinberg die Erfüllung fälliger Lieferungen im Rah-men der sonstigen Geschäftsbeziehungen zum Kunden verweigern, bis der Verzug beseitigt ist.
§ 12 - Schlussbestimmungen
- Jegliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, ebenso wie die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Das Schriftlichkeitserfordernis nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auch durch Erklärung per Telefax gewahrt.
- Für die von Steinberg auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestim-mungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist.
- Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Be-stimmungen nicht.
- Anstelle jeder unwirksamen Bestimmung gilt eine dem Zweck der Vereinbarung entspre-chende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Errei-chung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
Hamburg, August 2008