Allgemeines
Alle Rechte am geistigen Eigentum der Software stehen der Steinberg Media Technologies GmbH (nachfolgend "Steinberg") und ihren Lieferanten zu. Steinberg erlaubt Ihnen nur im Rahmen dieser Vertragsbestimmungen die Software zu kopieren, herunter zu laden, zu installieren und zu verwenden. Das Produkt enthält [möglicherweise] eine Produktaktivierung zum Schutz vor unrechtmäßiger Vervielfältigung, die eine Verwendung der Software dauerhaft nur nach vollständig abgeschlossenem Aktivierungsvorgang erlaubt. Die Software kann nur zusammen mit dem Steinberg Key (Dongle) und/oder Soft-eLicenser benutzt werden; die OEM Software kann nur nach der Produktregistrierung benutzt werden. Support und die Berechtigung zu Updates besteht nur nach einer persönlichen Produktregistrierung. Für die Aktivierung und Registrierung ist ein Internetzugang erforderlich.
Nachfolgend sind die Vertragsbedingungen für die Benutzung von Software / Hardware der Firma Steinberg durch Sie, den Endverbraucher (im folgenden Lizenznehmer genannt), aufgeführt. Durch die Installation der Software auf Ihren Computer erklären Sie sich mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden. Lesen Sie deshalb den nachfolgenden Text vollständig und genau durch. Wenn Sie mit den Vertragsbedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie diese Software nicht installieren.
Geben Sie in diesem Fall das Produkt (einschl. allen schriftlichen Materials, der kompletten unbeschädigten Verpackung sowie mitgelieferten Hardware) unverzüglich, aber spätestens innerhalb von 14 Tagen gegen Kostenerstattung dort zurück, wo Sie das Produkt erworben haben.
Steinberg Software Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) für alle Steinberg Produkte mit Ausnahmne von Sequel
1. Definition
- „Software“ umfasst (i) Software Dateien und andere Computer Informationen von Steinberg und Dritten, (ii) Demosongs und darin enthaltene Audio- und Videodateien, (iii) dazugehöriges schriftliches Dokumentationsmaterial (Handbuch) und (iv) alle modifizierten Versionen und Kopien, die in Form von Updates, Upgrades, Patches und Ergänzungen von Steinberg bereit gestellt werden, sofern dies nicht unter einem anderen Vertrag geregelt wird.
- Die Software und sämtliche autorisierte Kopien dieser Software, die Sie anfertigen, sind geistiges Eigentum der Steinberg Media Technologies GmbH (nachfolgend "Steinberg") und ihrer Lieferanten. Struktur, Organisation und der Code der Software stellen wertvolle Betriebsgeheimnisse von Steinberg und ihren Lieferanten dar. Die Software ist rechtlich geschützt, insbesondere durch das Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland und anderer Staaten sowie durch internationale Verträge.
2. Lizenzerteilung
- Steinberg erteilt Ihnen eine nicht-exklusive Lizenz zur Verwendung der Software in Übereinstimmung mit den Bedingungen und Einschränkungen dieses Lizenzvertrags. Sie dürfen die Software nicht vermieten, verleihen oder unterlizenzieren.
- Falls die Software nur durch einen Steinberg Key geschützt ist, dürfen Sie eine Lizenz der Software auf einem oder maximal 3 in Ihrem Besitz befindlichen Computern installieren. Die Software darf zur gleichen Zeit nur auf einem der Computer unter Verwendung des Steinberg Keys verwendet werden. Falls die Software durch einen Soft-eLicenser geschützt ist (alleine oder zusammen mit einem Steinberg Key) oder an den ersten Endbenutzer zusammen mit Software und/oder Hardware veräußert wurde (hierin "OEM Software"), dürfen Sie die Softwarelizenz nur auf einem Computer installieren und nutzen, der sich in Ihrem Besitz befindet.
- Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerks ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung des Programms besteht.
- Sie sind zur Erstellung einer Sicherungskopie der Software berechtigt, die nicht für andere Zwecke als Archivierungszwecke verwendet wird.
- Ausgenommen der vorliegenden Ausführungen gewährt Ihnen dieser Vertrag keinerlei Nutzungsrechte an der Software. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind Steinberg und seinen Lieferanten vorbehalten.
3. Aktivierung der Software
- Steinberg verwendet für die Lizenzkontrolle zum Schutz vor unrechtmäßiger Vervielfältigung möglicherweise eine zwangsweise Aktivierung der Software und eine zwangsweise Produktregistrierung der OEM Software. Sollten Sie den Lizenzbestimmungen nicht zustimmen, kann die Software nicht funktionieren.
- Eine Rückgabe des Produkts einschließlich der Software ist in diesem Fall nur innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb des Produkts möglich. Bei Rückgabe ist ein Anspruch gemäß § 11 nicht anwendbar.
4. Support, Upgrades und Updates nach Produktregistrierung
- Support, Upgrades und Updates können Sie erst nach der persönlichen Produktregistrierung erhalten. Support wird nur für die aktuelle Version und ein Jahr nach Erscheinen der neuen Version für die vorherige Version bereitgestellt. Steinberg kann den Umfang des Supports (Hotline, Foren in der Webseite, etc.), Upgrades und Updates jederzeit ändern und teilweise oder ganz einstellen.
- Die Produktregistrierung ist während des Aktivierungsvorgangs oder jederzeit später über Internet möglich. Dabei werden Sie aufgefordert, der Speicherung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Kontakt, Email-Adresse, Geburtsdatum und Lizenzdaten) zu den oben benannten Zwecken zuzustimmen. Diese Daten können von Steinberg auch an von Steinberg beauftragte Dritte, insbesondere Distributoren, zu Supportzwecken und zur Verifizierung der Upgrade bzw. Update-Berechtigung weitergegeben werden.
- Falls Sie eine Adresse außerhalb der EU angeben, können die Daten auch an Dritte in Ländern übermittelt werden, die kein adäquates Datenschutzniveau vergleichbar der EU gewährleisten.
5. Lizenzmodul (Steinberg Key und/oder Soft-eLicenser)
- Steinberg verwendet für die Lizenzkontrolle bei vielen Produkten ein über den USB Anschluss eines Computers verbundenes Hardwaregerät (hierin "Steinberg Key") und/oder eine Schutzmaßnahme (hierin "Soft-eLicenser) (Hardware und/oder Software Dongle). Der Steinberg Key und/oder Soft-eLicenser speichert die Lizenzinformationen dauerhaft und regelt darüber den Zugang zu der Software. Wird ein Steinberg Key zur Nutzung der Software vorausgesetzt, so muss der Steinberg Key physikalisch über die USB Schnittstelle mit dem Computer verbunden sein.
- Für die Aktivierung der Software oder von Updates bzw. Upgrades der Software ist eine Verbindung des Computers, der mit dem Steinberg Key verbunden ist und/oder den Soft-eLicenser nutzt, mit dem Server der Firma SIA Syncrosoft über das Internet erforderlich. Falls das Produkt mit dem Steinberg Key ausgeliefert wurde, wurden die Lizenzinformationen bereits auf den Steinberg Key übertragen. Falls das Produkt mit Produktkarte (ohne Steinberg Key) ausgeliefert wurde, müssen die Aktivierungscodes von der beiliegenden Produktkarte bei der Installation durch den Nutzer eingegeben und die Lizenzinformation müssen mit dem Server der SIA Syncrosoft ausgetauscht werden.
- Bei OEM Software werden die Aktivierungscodes an eine Email-Adresse gesendet, die Sie während der Produktregistrierung angegeben haben. Ferner müssen die Aktivierungscodes bei der Installation durch den Nutzer eingegeben und die Lizenzinformation müssen mit dem Server der SIA Syncrosoft ausgetauscht werden.
- Die Reinstallation der Software - auf demselben oder einem anderen Computer - ist nur zulässig, wenn die bislang installierte Software nicht mehr benutzt werden kann (z.B. nach einer Deinstallation). Falls die Software keinen Steinberg Key benutzt, können die neuen Aktivierungscodes im Online Support Konto des Nutzers erhalten werden, das während der persönlichen Produktregistrierung eingerichtet wurde. Ferner müssen die Aktivierungscodes bei der Installation durch den Nutzer eingegeben und die Lizenzinformation müssen mit dem Server der SIA Syncrosoft ausgetauscht werden. Steinberg kann für die Bereitstellung weiterer Aktivierungscodes z.B. Ihren Kaufnachweis (Rechnung, Zahlungsbeleg) und eine unterschriebene Versicherung per Fax oder Brief verlangen, mit Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und dass die bereits installierte Software nicht mehr benutzt werden kann.
- Zur Aktivierung und Übertragung von Lizenzdaten auf den Steinberg Key kann auch ein anderer Computer als der, auf dem die Software installiert werden soll, verwendet werden, wenn die Software einen Steinberg Key benutzt. In diesem Fall ist allerdings die Installation einer entsprechenden Zugangssoftware (Syncrosoft License Control Center, "LCC") auf dem mit dem Internet verbunden Computer erforderlich, die einer gesonderten Lizenzvereinbarung unterliegt.
6. Beschädigung und Verlust des Steinberg Key
- Im Falle eines Defekts oder einer Beschädigung des Steinberg Keys wird Steinberg oder ein von Steinberg beauftragter Dritter den Steinberg Key überprüfen und im Falle eines berechtigten Anspruchs gegen eine Bearbeitungsgebühr den Steinberg Key und die darauf enthaltenen Lizenzen ersetzen, sofern es sich um Lizenzen von Steinberg handelt. Weitere Ansprüche gegenüber Steinberg sind ausgeschlossen.
- Steinberg übernimmt keinerlei Haftung oder Verpflichtung falls Ihnen der Steinberg Key durch Verlust, Diebstahl oder sonst abhanden kommt. Steinberg behält sich das Recht vor, auf Anzeige des registrierten Nutzers über den Verlust die auf dem Steinberg Key gespeicherten Lizenzen zu sperren. Ein Ersatz der auf dem Steinberg Key gespeicherten Lizenzen ist nicht möglich.
7. Änderungen der Software
- Eine Veränderung der Software ist nur in soweit gestattet, wie es die Software in ihrer bestimmungsgemäßen Funktion erlaubt. Sie dürfen die Software nicht dekompilieren, disassemblieren, Reverse Engineering vornehmen oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode zu ermitteln, sofern dies nicht durch Gesetz gestattet ist. Ferner dürfen Sie den Binärcode der Software nicht verändern, um in irgendeiner Weise die Aktivierungsfunktion oder die Verwendung des Lizenzmoduls (Steinberg Key und/oder Soft-eLicenser) zu umgehen.
8. Entbündelung
- Die Software enthält in der Regel eine Vielzahl unterschiedlicher Dateien, die in ihrer Zusammenstellung die volle Funktionalität der Software gewährleisten. Die Software darf nur als ein Produkt verwendet werden. Dabei ist es nicht erforderlich, dass Sie alle Komponenten der Software verwenden oder installieren. Sie dürfen Komponenten der Software nicht neu zusammenstellen und daraus eine modifizierte Version der Software oder ein neues Produkt entwickeln. Eine Änderung der Zusammenstellung der Software zum Vertrieb, zur Übertragung oder zum Weiterverkauf ist nicht gestattet.
- Sie dürfen den Steinberg Key auch nicht separat als Lizenz verkaufen; die Nutzungsrechte verbleiben immer bei der Software, insbesondere bei dem original Software Datenträger (z.B. CD)
9. Übertragung von Rechten
- Sie dürfen alle Ihre Rechte zur Verwendung der Software auf eine andere Person unter der Voraussetzung übertragen, dass (a) Sie (i) diesen Vertrag und die (ii) Software oder Hardware, die mit der Software geliefert, verpackt oder auf dieser vorinstalliert ist, einschließlich aller Kopien, Upgrades, Updates, Sicherungskopien und früherer Versionen, die ein Update oder Upgrade auf diese Software berechtigt haben, an diese Person übertragen, (b) Sie keine Upgrades, Updates, Sicherungskopien und frühere Versionen dieser Software zurück behalten und (c) der Empfänger die Bestimmungen dieses Vertrags sowie sonstige Bestimmungen akzeptiert, nach denen Sie eine wirksame Softwarelizenz erworben haben.
- Eine Rückgabe des Produkts aufgrund fehlender Zustimmung zu den Lizenzbedingungen oder der Produktaktivierung ist nach der Übertragung der Rechte ausgeschlossen.
10. Upgrades und Updates
- Um ein Upgrade oder Update der Software nutzen zu dürfen, müssen Sie über eine gültige Lizenz für die vorherige oder geringwertigere Version der Software verfügen. Bei Weitergabe dieser vorherigen oder geringwertigeren Version der Software an Dritte erlischt die Berechtigung zur Nutzung des Upgrades oder Updates der Software.
- Der Erwerb eines Upgrades oder Updates allein stellt keine Berechtigung zur Nutzung der Software da.
- Mit der Installation eines Upgrades oder Updates erlischt der Anspruch auf Support für die vorige oder geringwertige Version der Software.
11. Rechte bei Mängel
- Falls Steinberg die Software direkt an Sie als Endnutzer verkauft hat, gewährleistet Steinberg dass die Software bei Erhalt im Wesentlichen die in der mitgelieferten Dokumentation beschriebenen Funktionen ausführt, vorausgesetzt, sie wird entsprechend den Mindestvoraussetzungen für das Betriebssystem und der Computerhardware eingesetzt. Geringfügige Abweichungen von den in der Dokumentation beschriebenen Funktionen begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Andere Dokumente und Aussagen sind für die Beschaffenheit des Produkts unbeachtlich.
- Falls der Nutzer Verbraucher innerhalb der Europäischen Union (EU) ist, gelten für Mängel des Produkts die gesetzlichen Gewährleistungen. Falls der Nutzer Unternehmer ist, leistet Steinberg innerhalb eines Jahres für Mängel des Produkts nach ihrer Wahl Gewähr durch Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). [Für den internationalen Vertrieb: Beschränkte Gewährleistung]
- Steinberg gewährleistet der Person, die erstmalig die Lizenz für die Nutzung der Software gemäß diesem Vertrag erwirbt, für die Dauer von neunzig (90) Tagen ab Erhalt des Produkts, dass die Software im Wesentlichen die in der mitgelieferten Dokumentation beschriebenen Funktionen ausführt, vorausgesetzt, sie wird entsprechend den Mindestvoraussetzungen für das Betriebssystem und der Computerhardware eingesetzt. Geringfügige Abweichungen von den in der Dokumentation beschriebenen Funktionen begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Andere Dokumente und Aussagen sind für die Beschaffenheit des Produkts unbeachtlich.
- Wenn die Software nicht im Wesentlichen die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt, besteht Ihr einziger Gewährleistungsanspruch gegenüber Steinberg und Steinbergs einzige Verpflichtung in einem Austausch der Software oder einer Rückerstattung des Kaufpreises ganz nach dem Ermessen von Steinberg.
- Eine weitere Gewährleistungspflicht gemäß den Gesetzen Ihres Landes bleibt davon unberührt.
12. Haftungsbeschränkung
- Steinberg haftet für Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach folgenden Maßgaben.
- Steinberg haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie für Personenschäden, Beschaffenheits- und Herstellergarantien und nach dem Produkthaftungsgesetz. Für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wird die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrags typischerweise gerechnet werden muss. Jede weitere Haftung wird ausgeschlossen.
- Für einfach fahrlässig verursache Schäden haftet Steinberg nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In diesem Fall gilt auch die Haftungsbegrenzung nach Ziffer 12.2 Satz 2 und 3.
- Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
- Die Haftungsbegrenzung für Steinberg gilt auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter bei deren direkter Inanspruchnahme durch den Nutzer.
12. Haftungsbeschränkung [Für den internationalen Vertrieb: Haftungsbeschränkung]
- Mit Ausnahme der ausschließlichen oben beschriebenen Rechtsbehelfe übernimmt Steinberg oder von Steinberg bevollmächtigte Distributoren keine Haftung für Verlust, Schäden, Ansprüche oder Kosten jeglicher Art, direkte oder mittelbare Schäden, einschließlich Folgeschäden, die aus Betriebsstillstand herrühren, Personenschäden, oder mangelnde Sorgfalt oder Ansprüche Dritter auch dann, wenn ein Vertreter von Steinberg über die Möglichkeit solcher Verluste, Schäden, Kosten oder Ansprüche unterrichtet war. Diese Beschränkung findet auch im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung Anwendung.
- Die gesamte Haftung von Steinberg und ihren Distributoren im Rahmen dieses Vertrages ist auf den Betrag begrenzt, der gegebenenfalls für die Software entrichtet wurde.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht in Ländern, soweit in diesen eine Haftungsbeschränkung unzulässig ist.
13. Rechte Dritter
- Falls Sie wegen der Verletzung von Rechten Dritter hinsichtlich der Nutzung der Software angegriffen werden, sollten Sie Steinberg umgehend darüber schriftlich informieren. Steinberg kann Sie verteidigen, sofern Sie Steinberg dabei angemessen unterstützen.
Für Steinberg-Produkte, die mit Fraunhofer-MP3-Kodierungstechnologie ausgeliefert werden, gilt der folgende Hinweis von Thomson Licensing S.A.:
Mit dem Erwerb dieses Produkts ist keine Übertragung einer Lizenz verbunden, noch lässt sich daraus das Recht ableiten, mit diesem Produkt erzeugte Inhalte zu verbreiten, weder über kommerzielle Rundfunkanbieter (terrestrisch, via Satellit, über Kabel und/oder über andere Übertragungswege), noch in Streaming-Anwendungen (über Internet, Intranet und/oder andere Netzwerke), oder über andere Übertragungssysteme (Pay-Audio, Audio-on-demand o.ä.), oder über Datenträger verschiedenster Art (CD, DVD, Halbleiter-Chips, Festplatten, Speicherkarten o.ä.). Für eine derartige Nutzung wird eine eigenständige Lizenz benötigt. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter mp3licensing.com.
14. Weitere Bestimmungen
- Dieser Vertrag beinhaltet die vollständige Vereinbarung zum Vertragsgegenstand zwischen den Parteien. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags. Eine unwirksame Bestimmung gilt als durch eine neue wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Parteien möglichst nahe kommt. Das Gleiche gilt für Lücken im Vertrag.
- Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen bei Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern Sie ein Kaufmann sind. Steinberg ist berechtigt, den Endnutzer auch an seinem ordentlichen Gerichtsstand zu verklagen.
Steinberg Sequel Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA)
Allgemeines
Alle Rechte am geistigen Eigentum der Software stehen der Steinberg Media Technologies GmbH (nachfolgend "Steinberg") und ihren Lieferanten zu. Steinberg erlaubt Ihnen nur im Rahmen dieser Vertragsbestimmungen die Software zu kopieren, herunter zu laden, zu installieren und zu verwenden. Das Produkt enthält [möglicherweise] eine Produktaktivierung zum Schutz vor unrechtmäßiger Vervielfältigung, die eine Verwendung der Software dauerhaft nur nach vollständig abgeschlossenem Aktivierungsvorgang erlaubt. Die Software kann nur zusammen mit dem Steinberg Key (Dongle) und/oder Soft-eLicenser benutzt werden; die OEM Software kann nur nach der Produktregistrierung benutzt werden. Support und die Berechtigung zu Updates besteht nur nach einer persönlichen Produktregistrierung. Für die Aktivierung und Registrierung ist ein Internetzugang erforderlich.
Nachfolgend sind die Vertragsbedingungen für die Benutzung von Software / Hardware der Firma Steinberg durch Sie, den Endverbraucher (im folgenden Lizenznehmer genannt), aufgeführt. Durch die Installation der Software auf Ihren Computer erklären Sie sich mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden. Lesen Sie deshalb den nachfolgenden Text vollständig und genau durch. Wenn Sie mit den Vertragsbedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie diese Software nicht installieren.
Geben Sie in diesem Fall das Produkt (einschl. allen schriftlichen Materials, der kompletten unbeschädigten Verpackung sowie mitgelieferten Hardware) unverzüglich, aber spätestens innerhalb von 14 Tagen gegen Kostenerstattung dort zurück, wo Sie das Produkt erworben haben.
1. Definition
- „Software“ umfasst (i) Software Dateien und andere Computer Informationen von Steinberg und Dritten, (ii) Demosongs und darin enthaltene Audio- und Videodateien, (iii) dazugehöriges schriftliches Dokumentationsmaterial (Handbuch) und (iv) alle modifizierten Versionen und Kopien, die in Form von Updates, Upgrades, Patches und Ergänzungen von Steinberg bereit gestellt werden, sofern dies nicht unter einem anderen Vertrag geregelt wird.
- Die Software und sämtliche autorisierte Kopien dieser Software, die Sie anfertigen, sind geistiges Eigentum der Steinberg Media Technologies GmbH (nachfolgend "Steinberg") und ihrer Lieferanten. Struktur, Organisation und der Code der Software stellen wertvolle Betriebsgeheimnisse von Steinberg und ihren Lieferanten dar. Die Software ist rechtlich geschützt, insbesondere durch das Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland und anderer Staaten sowie durch internationale Verträge.
2. Lizenzerteilung
- Steinberg erteilt Ihnen eine nicht-exklusive Lizenz zur Verwendung der Software in Übereinstimmung mit den Bedingungen und Einschränkungen dieses Lizenzvertrags. Sie dürfen die Software nicht vermieten, verleihen oder unterlizenzieren.
- Alle Muster von sog. Loops verbleiben im geistigen Eigentum von Big Fish Audio, Inc. (USA) und werden von Steinberg an Sie nur zur Nutzung in der Erstellung einer direkten oder aufgenommenen Aufführung lizenziert, welche die Muster als Teil eines vom Nutzer abgeleiteten Musikwerks enthält. Diese Lizenz umfaßt die Nutzung der Muster, die Bearbeitung der Muster und die Verwertung der abgeleiteten Musikwerke ohne die Verletzung der Rechte von Verwertungsgesellschaften und/oder Inhabern von Urheberrechten in den Mustern. Die Muster dürfen - weder unbearbeitet noch als Teil eines abgeleiteten Werks - in ein Musterbibliotheksprodukt eingefügt werden.
- Falls die Software nur durch einen Steinberg Key geschützt ist, dürfen Sie eine Lizenz der Software auf einem oder maximal 3 in Ihrem Besitz befindlichen Computern installieren. Die Software darf zur gleichen Zeit nur auf einem der Computer unter Verwendung des Steinberg Keys verwendet werden. Falls die Software durch einen Soft-eLicenser geschützt ist (alleine oder zusammen mit einem Steinberg Key) oder an den ersten Endbenutzer zusammen mit Software und/oder Hardware veräußert wurde (hierin "OEM Software"), dürfen Sie die Softwarelizenz nur auf einem Computer installieren und nutzen, der sich in Ihrem Besitz befindet.
- Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerks ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung des Programms besteht.
- Sie sind zur Erstellung einer Sicherungskopie der Software berechtigt, die nicht für andere Zwecke als Archivierungszwecke verwendet wird.
- Ausgenommen der vorliegenden Ausführungen gewährt Ihnen dieser Vertrag keinerlei Nutzungsrechte an der Software. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind Steinberg und seinen Lieferanten vorbehalten.
3. Aktivierung der Software
- Steinberg verwendet für die Lizenzkontrolle zum Schutz vor unrechtmäßiger Vervielfältigung möglicherweise eine zwangsweise Aktivierung der Software und eine zwangsweise Produktregistrierung der OEM Software. Sollten Sie den Lizenzbestimmungen nicht zustimmen, kann die Software nicht funktionieren.
- Eine Rückgabe des Produkts einschließlich der Software ist in diesem Fall nur innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb des Produkts möglich. Bei Rückgabe ist ein Anspruch gemäß § 11 nicht anwendbar.
4. Support, Upgrades und Updates nach Produktregistrierung
- Support, Upgrades und Updates können Sie erst nach der persönlichen Produktregistrierung erhalten. Support wird nur für die aktuelle Version und ein Jahr nach Erscheinen der neuen Version für die vorherige Version bereitgestellt. Steinberg kann den Umfang des Supports (Hotline, Foren in der Webseite, etc.), Upgrades und Updates jederzeit ändern und teilweise oder ganz einstellen.
- Die Produktregistrierung ist während des Aktivierungsvorgangs oder jederzeit später über Internet möglich. Dabei werden Sie aufgefordert, der Speicherung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Kontakt, Email-Adresse, Geburtsdatum und Lizenzdaten) zu den oben benannten Zwecken zuzustimmen. Diese Daten können von Steinberg auch an von Steinberg beauftragte Dritte, insbesondere Distributoren, zu Supportzwecken und zur Verifizierung der Upgrade bzw. Update-Berechtigung weitergegeben werden.
- Falls Sie eine Adresse außerhalb der EU angeben, können die Daten auch an Dritte in Ländern übermittelt werden, die kein adäquates Datenschutzniveau vergleichbar der EU gewährleisten.
5. Lizenzmodul (Steinberg Key)
- Steinberg verwendet für die Lizenzkontrolle bei vielen Produkten ein über den USB Anschluss eines Computers verbundenes Hardwaregerät (hierin "Steinberg Key") und/oder eine Schutzmaßnahme (hierin "Soft-eLicenser) (Hardware und/oder Software Dongle). Der Steinberg Key und/oder Soft-eLicenser speichert die Lizenzinformationen dauerhaft und regelt darüber den Zugang zu der Software. Wird ein Steinberg Key zur Nutzung der Software vorausgesetzt, so muss der Steinberg Key physikalisch über die USB Schnittstelle mit dem Computer verbunden sein.
- Für die Aktivierung der Software oder von Updates bzw. Upgrades der Software ist eine Verbindung des Computers, der mit dem Steinberg Key verbunden ist und/oder den Soft-eLicenser nutzt, mit dem Server der Firma SIA Syncrosoft über das Internet erforderlich. Falls das Produkt mit dem Steinberg Key ausgeliefert wurde, wurden die Lizenzinformationen bereits auf den Steinberg Key übertragen. Falls das Produkt mit Produktkarte (ohne Steinberg Key) ausgeliefert wurde, müssen die Aktivierungscodes von der beiliegenden Produktkarte bei der Installation durch den Nutzer eingegeben und die Lizenzinformation müssen mit dem Server der SIA Syncrosoft ausgetauscht werden.
- Bei OEM Software werden die Aktivierungscodes an eine Email-Adresse gesendet, die Sie während der Produktregistrierung angegeben haben. Ferner müssen die Aktivierungscodes bei der Installation durch den Nutzer eingegeben und die Lizenzinformation müssen mit dem Server der SIA Syncrosoft ausgetauscht werden.
- Die Reinstallation der Software - auf demselben oder einem anderen Computer - ist nur zulässig, wenn die bislang installierte Software nicht mehr benutzt werden kann (z.B. nach einer Deinstallation). Falls die Software keinen Steinberg Key benutzt, können die neuen Aktivierungscodes im Online Support Konto des Nutzers erhalten werden, das während der persönlichen Produktregistrierung eingerichtet wurde. Ferner müssen die Aktivierungscodes bei der Installation durch den Nutzer eingegeben und die Lizenzinformation müssen mit dem Server der SIA Syncrosoft ausgetauscht werden. Steinberg kann für die Bereitstellung weiterer Aktivierungscodes z.B. Ihren Kaufnachweis (Rechnung, Zahlungsbeleg) und eine unterschriebene Versicherung per Fax oder Brief verlangen, mit Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und dass die bereits installierte Software nicht mehr benutzt werden kann.
- Zur Aktivierung und Übertragung von Lizenzdaten auf den Steinberg Key kann auch ein anderer Computer als der, auf dem die Software installiert werden soll, verwendet werden, wenn die Software einen Steinberg Key benutzt. In diesem Fall ist allerdings die Installation einer entsprechenden Zugangssoftware (Syncrosoft License Control Center, "LCC") auf dem mit dem Internet verbunden Computer erforderlich, die einer gesonderten Lizenzvereinbarung unterliegt.
6. Beschädigung und Verlust des Steinberg Key
- Im Falle eines Defekts oder einer Beschädigung des Steinberg Keys wird Steinberg oder ein von Steinberg beauftragter Dritter den Steinberg Key überprüfen und im Falle eines berechtigten Anspruchs gegen eine Bearbeitungsgebühr den Steinberg Key und die darauf enthaltenen Lizenzen ersetzen, sofern es sich um Lizenzen von Steinberg handelt. Weitere Ansprüche gegenüber Steinberg sind ausgeschlossen.
- Steinberg übernimmt keinerlei Haftung oder Verpflichtung falls Ihnen der Steinberg Key durch Verlust, Diebstahl oder sonst abhanden kommt. Steinberg behält sich das Recht vor, auf Anzeige des registrierten Nutzers über den Verlust die auf dem Steinberg Key gespeicherten Lizenzen zu sperren. Ein Ersatz der auf dem Steinberg Key gespeicherten Lizenzen ist nicht möglich.
7. Änderungen der Software
- Eine Veränderung der Software ist nur in soweit gestattet, wie es die Software in ihrer bestimmungsgemäßen Funktion erlaubt. Sie dürfen die Software nicht dekompilieren, disassemblieren, Reverse Engineering vornehmen oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode zu ermitteln, sofern dies nicht durch Gesetz gestattet ist. Ferner dürfen Sie den Binärcode der Software nicht verändern, um in irgendeiner Weise die Aktivierungsfunktion oder die Verwendung des Lizenzmoduls (Steinberg Key und/oder Soft-eLicenser) zu umgehen.
8. Entbündelung
- Die Software enthält in der Regel eine Vielzahl unterschiedlicher Dateien, die in ihrer Zusammenstellung die volle Funktionalität der Software gewährleisten. Die Software darf nur als ein Produkt verwendet werden. Dabei ist es nicht erforderlich, dass Sie alle Komponenten der Software verwenden oder installieren. Sie dürfen Komponenten der Software nicht neu zusammenstellen und daraus eine modifizierte Version der Software oder ein neues Produkt entwickeln. Eine Änderung der Zusammenstellung der Software zum Vertrieb, zur Übertragung oder zum Weiterverkauf ist nicht gestattet.
- Sie dürfen den Steinberg Key auch nicht separat als Lizenz verkaufen; die Nutzungsrechte verbleiben immer bei der Software, insbesondere bei dem original Software Datenträger (z.B. CD)
9. Übertragung von Rechten
- Sie dürfen alle Ihre Rechte zur Verwendung der Software auf eine andere Person unter der Voraussetzung übertragen, dass (a) Sie (i) diesen Vertrag und die (ii) Software oder Hardware, die mit der Software geliefert, verpackt oder auf dieser vorinstalliert ist, einschließlich aller Kopien, Upgrades, Updates, Sicherungskopien und früherer Versionen, die ein Update oder Upgrade auf diese Software berechtigt haben, an diese Person übertragen, (b) Sie keine Upgrades, Updates, Sicherungskopien und frühere Versionen dieser Software zurück behalten und (c) der Empfänger die Bestimmungen dieses Vertrags sowie sonstige Bestimmungen akzeptiert, nach denen Sie eine wirksame Softwarelizenz erworben haben.
- Eine Rückgabe des Produkts aufgrund fehlender Zustimmung zu den Lizenzbedingungen oder der Produktaktivierung ist nach der Übertragung der Rechte ausgeschlossen.
10. Upgrades und Updates
- Um ein Upgrade oder Update der Software nutzen zu dürfen, müssen Sie über eine gültige Lizenz für die vorherige oder geringwertigere Version der Software verfügen. Bei Weitergabe dieser vorherigen oder geringwertigeren Version der Software an Dritte erlischt die Berechtigung zur Nutzung des Upgrades oder Updates der Software.
- Der Erwerb eines Upgrades oder Updates allein stellt keine Berechtigung zur Nutzung der Software da.
- Mit der Installation eines Upgrades oder Updates erlischt der Anspruch auf Support für die vorige oder geringwertige Version der Software.
11. Rechte bei Mängel
- Falls Steinberg die Software direkt an Sie als Endnutzer verkauft hat, gewährleistet Steinberg dass die Software bei Erhalt im Wesentlichen die in der mitgelieferten Dokumentation beschriebenen Funktionen ausführt, vorausgesetzt, sie wird entsprechend den Mindestvoraussetzungen für das Betriebssystem und der Computerhardware eingesetzt. Geringfügige Abweichungen von den in der Dokumentation beschriebenen Funktionen begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Andere Dokumente und Aussagen sind für die Beschaffenheit des Produkts unbeachtlich.
- Falls der Nutzer Verbraucher innerhalb der Europäischen Union (EU) ist, gelten für Mängel des Produkts die gesetzlichen Gewährleistungen. Falls der Nutzer Unternehmer ist, leistet Steinberg innerhalb eines Jahres für Mängel des Produkts nach ihrer Wahl Gewähr durch Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). [Für den internationalen Vertrieb: Beschränkte Gewährleistung]
- Steinberg gewährleistet der Person, die erstmalig die Lizenz für die Nutzung der Software gemäß diesem Vertrag erwirbt, für die Dauer von neunzig (90) Tagen ab Erhalt des Produkts, dass die Software im Wesentlichen die in der mitgelieferten Dokumentation beschriebenen Funktionen ausführt, vorausgesetzt, sie wird entsprechend den Mindestvoraussetzungen für das Betriebssystem und der Computerhardware eingesetzt. Geringfügige Abweichungen von den in der Dokumentation beschriebenen Funktionen begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Andere Dokumente und Aussagen sind für die Beschaffenheit des Produkts unbeachtlich.
- Wenn die Software nicht im Wesentlichen die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt, besteht Ihr einziger Gewährleistungsanspruch gegenüber Steinberg und Steinbergs einzige Verpflichtung in einem Austausch der Software oder einer Rückerstattung des Kaufpreises ganz nach dem Ermessen von Steinberg.
- Eine weitere Gewährleistungspflicht gemäß den Gesetzen Ihres Landes bleibt davon unberührt.
12. Haftungsbeschränkung
- Steinberg haftet für Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach folgenden Maßgaben.
- Steinberg haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie für Personenschäden, Beschaffenheits- und Herstellergarantien und nach dem Produkthaftungsgesetz. Für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wird die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrags typischerweise gerechnet werden muss. Jede weitere Haftung wird ausgeschlossen.
- Für einfach fahrlässig verursache Schäden haftet Steinberg nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In diesem Fall gilt auch die Haftungsbegrenzung nach Ziffer 12.2 Satz 2 und 3.
- Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
- Die Haftungsbegrenzung für Steinberg gilt auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter bei deren direkter Inanspruchnahme durch den Nutzer.
12. Haftungsbeschränkung [Für den internationalen Vertrieb: Haftungsbeschränkung]
- Mit Ausnahme der ausschließlichen oben beschriebenen Rechtsbehelfe übernimmt Steinberg oder von Steinberg bevollmächtigte Distributoren keine Haftung für Verlust, Schäden, Ansprüche oder Kosten jeglicher Art, direkte oder mittelbare Schäden, einschließlich Folgeschäden, die aus Betriebsstillstand herrühren, Personenschäden, oder mangelnde Sorgfalt oder Ansprüche Dritter auch dann, wenn ein Vertreter von Steinberg über die Möglichkeit solcher Verluste, Schäden, Kosten oder Ansprüche unterrichtet war. Diese Beschränkung findet auch im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung Anwendung.
- Die gesamte Haftung von Steinberg und ihren Distributoren im Rahmen dieses Vertrages ist auf den Betrag begrenzt, der gegebenenfalls für die Software entrichtet wurde.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht in Ländern, soweit in diesen eine Haftungsbeschränkung unzulässig ist.
13. Rechte Dritter
- Falls Sie wegen der Verletzung von Rechten Dritter hinsichtlich der Nutzung der Software angegriffen werden, sollten Sie Steinberg umgehend darüber schriftlich informieren. Steinberg kann Sie verteidigen, sofern Sie Steinberg dabei angemessen unterstützen.
Für Steinberg-Produkte, die mit Fraunhofer-MP3-Kodierungstechnologie ausgeliefert werden, gilt der folgende Hinweis von Thomson Licensing S.A.:
Mit dem Erwerb dieses Produkts ist keine Übertragung einer Lizenz verbunden, noch lässt sich daraus das Recht ableiten, mit diesem Produkt erzeugte Inhalte zu verbreiten, weder über kommerzielle Rundfunkanbieter (terrestrisch, via Satellit, über Kabel und/oder über andere Übertragungswege), noch in Streaming-Anwendungen (über Internet, Intranet und/oder andere Netzwerke), oder über andere Übertragungssysteme (Pay-Audio, Audio-on-demand o.ä.), oder über Datenträger verschiedenster Art (CD, DVD, Halbleiter-Chips, Festplatten, Speicherkarten o.ä.). Für eine derartige Nutzung wird eine eigenständige Lizenz benötigt. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter mp3licensing.com.
14. Weitere Bestimmungen
- Dieser Vertrag beinhaltet die vollständige Vereinbarung zum Vertragsgegenstand zwischen den Parteien. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags. Eine unwirksame Bestimmung gilt als durch eine neue wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Parteien möglichst nahe kommt. Das Gleiche gilt für Lücken im Vertrag.
- Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen bei Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern Sie ein Kaufmann sind. Steinberg ist berechtigt, den Endnutzer auch an seinem ordentlichen Gerichtsstand zu verklagen.